Güllekleinanlagen sind Biogasanlagen, welche zu mindestens 80 % Gülle und Festmist einsetzen, mit Ausnahme von Geflügelmist. Ältere Güllekleinanlagen haben eine maximale installierte elektrische Leistung von 75 kW. Seit dem EEG 2017 dürfen diese Anlagen eine maximale installierte Leistung von 150 kW elektrischer Leistung aufweisen, wobei allerdings nur 75 kW eine feste Vergütnung erhalten. Nach Schätzungen des Deutschen Biomasse Forschungszentrum (DBFZ) setzen in Deutschland zwischen 200 und 700 dieser kleinen Anlagen mindestens 80 % Wirtschaftsdünger ein und fallen damit in das Segment der Güllekleinanlagen.
Für diese Anlagen gibt es aktuell im EEG 2021 keine Anschlussförderung. Es werden zwar Regelungen für den Neubau solcher Anlagen vorgesehen. Allerdings wäre ein Abriss oder eine Stilllegung dieser Anlagen und der anschließende Neubau sehr unsinnvoll. Deshalb gibt es im EEG 2021 eine Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, um eine Anschlussförderung dieser Anlagen auf den Weg zu bringen und die Vergärung der Wirtschaftsdünger weiterhin attraktiv zu machen. Diese Verordnungsermächtigung muss jetzt so schnell wie möglich umgesetzt werden, damit die vorteilhafte Gewinnung von Energie aus Reststoffen in den Güllekleinanlagen weitergeführt werden kann. Zudem sorgt die Vergärung der Wirtschaftsdünger dafür, dass die Treibhausgase Methan und Lachgas aus den Ausscheidungen nicht in die Atmosphäre freigesetzt werden und das Klima aufheizen. Daneben werden Geruchsemissionen vermieden, da Gärrest im Gegensatz zu Gülle kaum riecht.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie hat der Politik bereits Vorschläge unterbreitet, wie eine solche Anschlussförderung sinnvoll umgesetzt werden kann. Hier geht es zu den Vorschlägen des Hauptstadtbüros: