Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 15.10. die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr 2022 bekannt gegeben. Die Umlage soll demnach auf 3,72 Cent je Kilowattstunde von derzeit 6,5 Cent je Kilowattstunde absinken. Die Minderung beträgt 2,78 Cent/kWh. Diese Absenkung der EEG-Umlage wird durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 3,25 Millarden Euro kompensiert, welcher durch die Einnahmen aus der CO2-Steuer finanziert wird.
Hauptgrund für die sinkende EEG-Umlage ist der deutlich gestiegene Börsenstrompreise und die damit einhergehende geringere Differenz zwischen Börsenstrompreis und den festen Vergütungen des Stromes der erneuerbaren Energien, welche durch die EEG-Umlage finanziert werden.
Die Eigenstromversorgung von Agrarbetrieben durch die betriebseigene Biogasanlagen wird durch die sinkende EEG-Umlage bei steigenden Strompreisen immer attraktiver. Biogasanlagenbetreiber, deren EEG-Vergütung in den kommenden Jahren ausläuft und deren Entscheidung zur Zukunft der Biogasanlage noch nicht gefallen ist, sollten deshalb genau prüfen, ob neben den Varianten der Anschlussförderung durch das EEG oder einer Aufbereitung des Biogases zu Biomethan nicht auch die Eigenstromversorgung eine sinnvolle Alternative darstellen kann. Gute Voraussetzungen für die Eigenstromversorgung mit Einspeisung des Überschusses zu Marktstrompreisen in das öffentliche Netz sind ein hoher Strombedarf am Anlagenstandort, ein hoher Grundlastbedarf, niedrige Substratkosten und ein regelbares BHKW mit entsprechend angepasster Leistung.