Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasse im Jahr 2021 veröffentlicht. Die Unterlagen mussten bis spätestens 01. September bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Als Höchstwert konnte für Biogasbestandsanlagen ein Wert von 18,4 Cent/kWhel geboten werden.
Im Ergebnis wurden von 100 eingereichten Geboten 73 Gebote bezuschlagt und 6 Gebote ausgeschlossen. Die anderen Gebote erhielten aufgrund der endogenen Mengensteuerung und der maximal möglichen Zuschlagsmenge von 80 % bei unterdeckten Ausschreibungen keinen Zuschlag. Von der maximalen Ausschreibungsmenge in Höhe von 274.860 kW wurden nur 69.552 kW und damit nur ein Viertel der ausgeschriebenen Menge bezuschlagt. Das höchste bezuschlagte Gebot mit 18,73 Cent/kWh wurde durch eine Biomasseanlage mit einer installierten Leistung unter 500kWel abgegeben, sodass der Gebotswert von 18,23 Cent/kWh durch den Betrag von 0,5 Cent/kWh für Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 500 kWel ergänzt wurde und so ein Zuschlagswert entsteht, welcher höher ist als der Höchstwert von 18,40 Cent/kWh.
Unter den 73 bezuschlagten Geboten war nur eine Anlage aus Thüringen. Die meisten bezuschlagten Gebote gab es für Biomasseanlagen in Bayern.
Eine Liste der bezuschlagten Anlagen und weitere Informationen finden Sie hier.