Der Bundesrat hat die vom Bundeskabinett weiterentwickelte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bestätigt. Das Gesetz sieht vor, die THG-Quote von derzeit 6 % auf 25 % im Jahr 2030 anzuheben. Damit sollen bis zum Jahr 2030 nach Bundesverband Biokraftstoffbranche 175 Millionen Tonnen CO2 im Verkehrssektor eingespart werden.
Biokraftstoffe sollen zur Minderung der Emissionen im Verkehrssektor einen wesentlichen Beitrag leisten. Neben Biodiesel und Bioethanol ist auch Biomethan (Bio-CNG oder Bio-LNG) ein Kraftstoff zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehr. Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen wird bei der Erfüllung der THG-Quote dabei mit einer Obergrenze von 4,4 % versehen, um eine übermäßige Nutzung von Ackerflächen aus der Nahrungs- und Futtermittelproduktion zur Treibstoffproduktion zu vermeiden. Der Einsatz von Rest- und Abfallstoffen wie Gülle, Mist und Bioabfällen ist dagegen nachdrücklich erwünscht und wird durch eine doppelte Anrechnung bei Überschreitung der Quotenmenge gefördert. Der Anteil der THG-Unterquote aus Rest- und Abfallstoffen soll von heute 0,1 % bis auf 2,6 % in 2030 ansteigen. Dadurch soll neben der THG-Minderung durch Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe im Verkehr auch die Emissionslast aus der Lagerung der Wirtschaftdünger in der Landwirtschaft vermindert werden, welche heute einer der größten Emittenten von Methanemissionen ist.