Die am 24.06. beschlossene Verordungsermächtigung zur Regelung der Anschlussvergütung von Güllekleinanlagen im Rahmen des Beschlusses des EEG-Reparaturgesetz sieht keine Verbesserungen gegenüber dem im Mai vorgestellten Kabinettsentwurf für Güllekleinanlagen vor. So bleiben die Vergütungssätze von 15,5 Cent/kWh für Anlagen mit einer Bemessungsleistung bis einschließlich 75 kW Bemessungsleistung und 7,5 Cent/kWh bis einschließlich 150 kW Bemessungsleistung bestehen. Zudem ist es für Bestandsanlagen nicht möglich in das Segment der Güllekleinanlagen zu wechseln.
Die geringen Vergütungen werden dazu führen, dass viele Güllekleinanlagen nach dem ersten Vergütungszeitraum abgeschaltet werden, da Kosten für Reparaturen an Behältern, Rührwerken, Gasmembranen und Motoren nicht mehr gedeckt werden können. Ein mehr an Güllevergärung, wie von der Bundesregierung im Rahmen der Klimaschutzanstrenungen vorgesehen, wird es damit nicht geben. Im Gegenteil: bestehenede Gülleanlagen werden nach dem Ablauf der aktuellen EEG-Vergütung nur noch als offene Lagerbehälter genutzt werden, wodurch die Methanemissionen frei in die Umgebung gelangen.