Die vom Land Thüringen finanzierte und mit dem Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie durchgeführte Bioenergieberatung wurde in den Jahren 2020 bis 2022 von 54 Biogasanlagenbetreibern in Thüringen genutzt, um sich über die Zukunftsoptionen und die Änderungsanforderungen an den Anlagenbetrieb ihrer spezifischen Biogasanlage nach Auslauf der ersten 20jährigen Vergütung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu informieren. Dabei wurden je nach Biogasanlage, Umfeld der Anlage und Anpassungsbedarf 2 bis 8 Varianten durch das Institut für Biogas und insgesamt 218 Varianten betrachtet. Neben einem klassischen Weiterbetrieb der Biogasanlage in einer zehnjährigen Anschlussvergütung im EEG wurden die Eigenstrom- und Wärmeversorgung, die Biogasaufbereitung, Flexibilisierungsmöglichkeiten oder die Versorgung mit eigenem Kraftstoff aus der Biogasanlage sowie verschiedene Kombinationen der Weiterbetriebsoptionen bewertet. Dabei hat sich die Vorzüglichkeit der verschiedenen Varianten im Lauf der drei Beratungsjahre mit verschiedenen Gesetzesänderungen deutlich verändert. In den ersten Beratungen war häufig der Weiterbetrieb der Biogasanlage im EEG mit einer zehnjährigen Anschlussvergütung und einem Zubau von flexibler Anlagenleistung die vorteilhafteste Option. Mit deutlich steigenden Betriebs- und Wartungskosten in 2022 und verschiedenen Gesetzesänderungen für mehr Klimaschutz und beim Inverkehrbringen von Kraftstoffen in den Straßenverkehr wurde an vielen Standorten die Aufbereitung des Biogases zu Biomethan mit Einspeisung in das Erdgasnetz oder die Nutzung des Biomethans als Kraftstoff interessant. Da in Thüringen viele der Anlagen in einen landwirtschaftlichen Betrieb integriert sind, ist mit stark steigenden Strompreisen im Jahr 2022 zudem die Eigenstromversorgung für viele Betreiber interessanter geworden. Auch die Stilllegung der Biogasanlagen wurde an einigen Standorten, besonders denen ohne Nutzungskonzept für die Abwärme, als Option bewertet, war aber in keinem betrachteten Fall die wirtschaftlichste Option.
Die auf die beste Weiterbetriebsoption untersuchten Biogasanlagen hatten überwiegend eine für Thüringen typische Leistungsgröße zwischen 200 und 600 kWel, da viele der Anlagen hauptsächlich Wirtschaftsdünger vergären und privilegiert im Außenbereich errichtet wurden. Bei einem überwiegenden Teil der Anlagen endet die 20jährige EEG-Vergütung zudem in den Jahren 2021 bis 2027. Mit einer Fristverlängerung der Umsetzungspflicht bei erfolgreicher Teilnahme an der Ausschreibung auf 60 Monate im EEG 2023 stellt sich für alle diese Biogasanlagen schon heute die Frage nach der weiteren Ausrichtung des Anlagenbetriebes. Sollen die Biogasanlagen weiter mit EEG-Vergütung betrieben werden, ist eine frühzeitige Teilnahme an der Ausschreibung sinnvoll, da die Vergütungssätze jedes Jahr um 0,5 % abgesenkt werden. Für die oben beschriebenen anderen attraktiven Optionen sind teilweise ebenfalls lange Vorlaufzeiten notwendig. So sollten für die Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage mindestens 2,5 Jahre Vorlauf geplant werden.
Die Bioenergieberatung ist aktuell ausgesetzt, eine Verlängerung der Beratung im Jahr 2023 aber in Diskussion.